Platz und Spielordnung

Bespielbarkeit 
Verhalten am Tennisplatz
Spielberechtigung
Spielzeit für Kinder und Jugendliche
Spielzeit für Gäste
Allgemeines 

 

 

 

 

Die Platzordnung gilt für alle Tennisplätze des UTC-Bergheim und die dazu­ge­höri­gen Anlagen. Die Anlagen dienen der sportlichen Betätigung und Er­holung. Für jeden Benutzer sollte es daher selbstverständlich sein, alle Einrichtungen sauber und pfleglich zu behandeln.

1.)    Bespielbarkeit der Plätze
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Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet im Einzelfall das Mitglied. Im Zweifels­falle ist, sofern anwesend, der Anlagenwart bzw. ein Vorstandsmitglied zu  befragen.

Bei Pfützen auf den Plätzen oder bei sehr weichen Bodenverhältnissen dürfen die Plätze nicht bespielt werden. Der Anlagewart ist berechtigt einen Platz auch während des Tages zu sperren, wenn dies zur Instand­haltung und Pflege erforderlich ist.

 

Wird auf einem gesperrten Platz trotzdem gespielt, so haftet der  Platzbenützer voll für etwaige Wiederherstellungskosten.

 

2.)    Verhalten am Tennisplatz
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Das  Spielen ist nur mit TENNISSCHUHEN und in ORDENTLICHER  TENNIS­KLEIDUNG erlaubt.

Trockene Plätze sind vor dem Bespielen ausreichend zu bewässern. Jedes Spiel ist spätestens 5 Minuten vor der vollen Stunde zu beenden und der benutzte Platz mit dem Teppich abzuziehen, sodass das Spielfeld zur vollen Stunde in ordnungs­ge­mäßem Zustand wieder bespielt werden kann. 

Beim Verlassen des Platzes sind ALLE mitgebrachten Gegenstände (Flaschen, Gläser und dgl.) mitzunehmen. 

Die Flutlichtanlage darf ausschließlich für den Spielbetrieb eingeschaltet werden. Der Benutzer der Lichtanlage hat dafür Sorge zu tragen, dass diese nach Beendi­gung seines Spieles wieder abgeschaltet wird. 

Eltern haften für Ihre Kinder!

 

3.)    Spielberechtigung
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3.1 Allen aktiven vollzahlenden Vereinsmitgliedern stehen die Tennisplätze während der all­ge­­­meinen Spielzeit zur Verfügung. (Ruhende Mitglieder können pro Saison den Platz insgesamt 4 Stunden lang benutzen)

 3.2 Der Anspruch auf einen Platz für eine Stunde Spielzeit wird durch Einhängen der eigenen Namenskarte und jener des Partners geltend gemacht. Beim Belegen eines Platzes für ein Doppel (max. 2 Stunden) müssen vier Namensschilder ein­gehängt werden. Bei Einhängen nur einer Namenskarte verfällt die Spielstunde.

3.3 Die Platzreservierung ist jeweils ab Sonntag 12 Uhr für die folgende Woche von Montag bis Freitag im Voraus möglich. Eine Neubelegung ist erst nach Ablauf der belegten Spielstunde möglich. Platz 3 kann nicht vorreserviert werden, dieser wird nach dem Wochenendprinzip (siehe 3.6) gehandhabt (täglich MO - FR).

3.4 Jede Vormerkung auf dem Spielplan verliert ihre Gültigkeit, wenn der/die Gegner(in) nicht spätestens 10 Minuten nach Beginn der eingetragenen Stunde am Platz erschienen ist. In diesem Fall kann der Platz durch andere Spieler benutzt werden, wobei dies in der Reihenfolge der Anwesenheit zu  erfolgen hat.

3.5  Ist es einem Spieler nicht möglich seine vorgetragene Stunde einzuhalten, so hat er die Eintragung so rasch als möglich zu entfernen.

3.6 An SAMSTAGEN, SONN- UND FEIERTAGEN ist die Platzreservierung in der auf­lie­gen­den Reservierungsliste durch Eintragung beider Spieler vorzunehmen. Spiel­dauer für Einzel: eine Stunde, für Doppel: zwei Stunden.

3.7 Die Eintragungen sind nur vor Spielbeginn möglich, Vorreservierungen sind frühestens eineinhalb Stunden vor dem beabsichtigten Spielbeginn und nur dann zulässig, wenn der jeweilige Platz bereits fortlaufend belegt ist.

3.8 Eine neue Reservierung ist erst nach Beendigung der Spielstunde möglich.

 

4.)    Spielzeit für Jugendliche und Kinder
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4.1 Jugendliche  und  Kinder  können  werktags  bis  16  Uhr  Reservierungen auf allen Plätzen durch Einhängen der eigenen Namenskarte vornehmen.

4.2 Ab 16 Uhr können Jugendliche nur auf Platz 4 Reservierungen vornehmen. Kindertraining findet ebenfalls nur auf Platz 4 statt.

4.3 Nach 16 Uhr dürfen Jugendliche auf anderen Plätzen nur mit Erwachsenen spielen.

4.4 Sollte nach 16 Uhr ein anderer Platz von Erwachsenen nicht in Anspruch ge­nommen werden, dürfen auch Kinder und Jugendliche diesen Platz für eine Stunde belegen.

 

5.)   Speilzeit für Gäste
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Freie Tennisplätze stehen allen interessierten Gästen zum Tennisspielen während  der Saison zur Verfügung, sofern die Plätze nicht von Vereinsmitgliedern  bean­sprucht werden. Die Platzmiete beträgt pro Stunde € 9.00 und ist einem  anwesenden Mitglied diese Gebühr zu übergeben, das den Betrag an den Kassier  weiterzuleiten hat. Jedes Mitglied ist ausdrücklich berechtigt derartige Beträge zu  kassieren.

Eine Vorausbelegung (Reservierung) eines Platzes für Gäste ist nicht möglich.  Spielen MITGLIEDER mit GÄSTEN gelten die gleichen Regelungen wie bei  Mitgliedern untereinander. Für die Reservierung ist ein Namens- und ein  Gast­schild zu verwenden. Reservierungen sind nur Wochentags bis 17 Uhr möglich, d.h. Spiele mit Gästen müssen um 18 Uhr beendet werden.  

Wochentags nach 18 Uhr und Samstags, Sonn- und Feiertags dürfen Spiele mit  Gästen nur dann erfolgen, wenn die Plätze durch Vereinsmitglieder nicht benützt  werden. 

Eine Voreintragung ist nicht möglich.  

Die Gebühr pro Platzhälfte beträgt € 4,- pro Spielstunde und ist vor Spielbeginn in  die Gästeliste mit Namen des Vereinsmitgliedes einzutragen.

 

6.)    Allgemeines
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Jedes Vorstandsmitglied - insbesondere der Anlagenwart - ist berechtigt, Verstöße  gegen die Platz- und Spielordnung zu beanstanden. Bei wiederholten Verstößen  gegen die Platz- und Spielordnung (Missbrauch der Namensschilder, sei es zum Belegen eines Platzes oder durch das Umhängen von Namensschildern, nicht eintragen der Gaststundengebühr usw.) hat der Vorstand das Recht, Strafen bis zum Vereinsausschluss zu verhängen. Für Unfälle jeglicher Art, sowie den Verlust  von Gegenständen und Wertsachen jeder Art wird vom Union Tennisclub Bergheim keine Haftung übernommen.  Eltern haften für Ihre Kinder!

 

 

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