{"id":305,"date":"2026-06-13T21:33:35","date_gmt":"2026-06-13T19:33:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.utc-bergheim.at\/?page_id=305"},"modified":"2026-06-13T21:44:38","modified_gmt":"2026-06-13T19:44:38","slug":"statuten-utc-bergheim","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.utc-bergheim.at\/?page_id=305","title":{"rendered":"Statuten UTC-Bergheim"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><span style=\"font-size: 25px;\">des Zweigvereines Sportunion Bergheim \u2013 Tennis<\/span><br>Stand 30.11.2001<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a71 Name und Sitz des Vereines<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Verein f\u00fchrt den Namen:<\/strong> UTC \u2013 Bergheim<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>und hat den Sitz in:<\/strong> 5101 Bergheim, Iselstrasse 14<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>die Vereinsfarben sind:<\/strong> blau \u2013 wei\u00df<br>Er geh\u00f6rt der \u00d6sterreichischen Sportunion, Landesverband Salzburg, und diese geh\u00f6rt dem Verband der \u201e\u00d6sterreichischen Sportunion\u201c mit Sitz in Wien an. Er ist ein gemeinn\u00fctziger, unpolitischen und nicht auf Gewinn gerichteter Verein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a72 Sinn und Zweck des Vereines<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein ist ein<strong> Zweigverein<\/strong> der<strong> Sportunion Bergheim <\/strong>und ist als solches Mitglied der \u00d6sterreichischen Sportunion, Landesverband Salzburg, und diese geh\u00f6rt dem Verband der \u201e\u00d6sterreichischen Sportunion\u201c mit Sitz in Wien an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein ist weder auf Gewinn f\u00fcr sich noch f\u00fcr seine Mitglieder ausgerichtet. Er ist ein gemeinn\u00fctziger, unpolitischen und \u00fcberparteilicher Verein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sinn und Zweck des Vereines ist die Erm\u00f6glichung und F\u00f6rderung sportlicher Bet\u00e4tigung seiner Mitglieder. Durchf\u00fchrung von Wettk\u00e4mpfen und den Verein f\u00f6rdernden Veranstaltungen, die Ausbildung zu sportlichen H\u00f6chstleistungen auf der Grundlage des Amateurprinzips sowie die Pflege der Kameradschaft unter den Vereinsangeh\u00f6rigen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a73 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die Erlangung des Vereinszweckes dienen folgende ideelle Mittel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha; margin-left:40px;\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Pflege des Sports auf allen Gebieten des Spitzen-, Breiten- und Gesundheitssportes f\u00fcr alle Altersstufen<\/li>\n\n\n\n<li>Gesundheits- und Freizeitsportveranstaltungen, besonders Veranstaltungen f\u00fcr Kind, Sch\u00fcler, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, Wettk\u00e4mpfe und Meisterschaften<\/li>\n\n\n\n<li>Herausgabe von Mitteilungsbl\u00e4tter, Vereinszeitungen, Druckschriften und sonstigen Kommunikationsmitteln, evtl. Errichtung eine Fachbibliothek<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung von geselligen Veranstaltungen und Zusammenk\u00fcnften<\/li>\n\n\n\n<li>Erwerb und Errichtung, sowie Ausgestaltung von Sportanlagen (einschlie\u00dflich Turnhallen und Stockhalle) sowie Errichtung von Vereinslokalit\u00e4ten.<\/li>\n\n\n\n<li>Trainingskurse, Wettk\u00e4mpfe, Training, Vortr\u00e4ge, Versammlungen, kulturelle und sportliche Veranstaltungen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a74 Aufbringung der materiellen Mittel und Bestimmung ihrer H\u00f6he<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha;margin-left:40px;\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Regelm\u00e4\u00dfige Beitr\u00e4ge der Vereinsmitglieder<\/li>\n\n\n\n<li>Subventionen aus \u00f6ffentlichen Mitteln<\/li>\n\n\n\n<li>Ertr\u00e4ge aus Veranstaltungen oder Sammlungen und finanzielle Zuwendungen, welcher Art auch immer (Sponsor- und Werbeeinnahmen)<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden, Geschenke sowie sonstigen Zuwendungen<\/li>\n\n\n\n<li>Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Sportst\u00e4tten oder aus sonstigen sportbezogenen Unternehmen<\/li>\n\n\n\n<li>Einnahmen aus sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li><strong><u>Mitgliedsbeitr\u00e4ge:<\/u><\/strong> Der Mitgliedsbeitrag wird vom <strong>Vorstand des Zweigvereins<\/strong>, nach Festsetzung der H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages den Mitgliedern vorgeschrieben <strong>und vom Zweigverein eingehoben<\/strong>.<br>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge kommen dem jeweiligen Zweigverein zugute und werden ausschlie\u00dflich von diesem verwaltet.<br>Der Vorstand des Zweigvereines entscheidet \u00fcber den Verwendungszweck<\/li>\n\n\n\n<li><strong>S\u00e4mtliche Einnahmen stehen ausschlie\u00dflich dem Zweigverein zur Verwirklichung der Vereinszwecke zur Verf\u00fcgung. Auszahlungen an Vereinsmitgliedern sind generell untersagt, bei Ausscheiden aus dem Verein wie auch bei Aufl\u00f6sen desselben k\u00f6nnen nur die Sacheinlagen der Mitglieder nach ihrem gemeinen Wert abgel\u00f6st werden.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a75 Arten der Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mitglieder des Vereines k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen Personen, m\u00e4nnlichen oder weiblichen Geschlechts werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Juristische Personen k\u00f6nnen nur dann Mitglieder werden, wenn es sich bei diesen um einen Zweigverein handelt. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, unterst\u00fctzende und Ehrenmitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em style=\"font-style:italic; color:#524a3f; text-transform:none;\">Ordentliche Mitglieder<\/em> sind jene, die in Aus\u00fcbung des Sportgeschehens an der Vereinst\u00e4tigkeit wie auch der Zweigvereine teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em style=\"font-style:italic; color:#524a3f; text-transform:none;\">Unterst\u00fctzende Mitglieder<\/em> sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch die Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages f\u00f6rdern und haben ebenfalls s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten dem Verein gegen\u00fcber<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em style=\"font-style:italic; color:#524a3f; text-transform:none;\">Ehrenmitglieder<\/em> k\u00f6nnen jene Personen werde, welche hierzu ob ihrer besonderen Verdienste um das Wohl des Vereines ernannt werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a76 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern entscheidet der Vorstand endg\u00fcltig, die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<br>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Jahreshauptversammlung. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit, haben sonst jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitgliedschaft wird beendet durch Austritt, Ausschluss, Todesfall wie auch durch Aufl\u00f6sung des Vereins bzw. des Zweigvereines, in welchem die Mitgliedschaft bestand.<br>Die Mitgliedschaft von Ehrenmitgliedern wird zudem durch Aberkennung dieser Eigenschaft durch die Hauptversammlung beendet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorstand kann den Ausschluss aus dem Verein wegen Handlungen oder Unterlassungen dann ausgesprochen werden, wenn dadurch das Ansehen des Vereines gesch\u00e4digt wird, insbesondere auch dann, wenn das Mitglied \u00fcber 12 Monate hindurch die Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht bezahlt hat. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 8 Wochen beim Schiedsgericht Berufung eingelegt werden. Dieses entscheidet endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Vor Konstituierung des Vereines erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme von Mitgliedern durch die Proponenten. Dieser Mitgliedschaft wird erst mit Konstituierung des Vereines wirksam.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a77 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder<\/h2>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:upper-roman;margin-left:40px;\" class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Rechte:<\/strong>\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha;margin-left:40px;\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Stimm- und Antragsrecht bei allen durchzuf\u00fchrenden Versammlungen<\/li>\n\n\n\n<li>Aktives und passives Wahlrecht ab 18 Jahren<\/li>\n\n\n\n<li>Recht zum Erwerb und zum Tragen von Vereinsabzeichen<\/li>\n\n\n\n<li>Recht zur Mitgliedschaft bei einem oder mehreren Zweigvereinen oder Sektionen<\/li>\n\n\n\n<li>Recht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen seiner Zweigvereine und Sektionen<\/li>\n\n\n\n<li>Recht des freiwilligen, schriftlich dem Vorstand angezeigten Austrittes<\/li>\n\n\n\n<li>Recht der Berufung des Ausschlusses<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Pflichten:<\/strong>\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha;margin-left:40px;\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Bezahlung des Mitgliedsbeitrags<\/li>\n\n\n\n<li>Wahrung der Vereinsinteressen<\/li>\n\n\n\n<li>Bindende Beachtung der Vereinsvorschriften und der vom Vereinsvorstand und der Jahreshauptversammlung gefassten Beschl\u00fcsse<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Minderj\u00e4hrigen \u00fcbernimmt der Erziehungsberechtige die Pflichten des Jugendlichen als Vereinsmitglied, aber nicht das Stimmrecht<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a78 Organe des Vereines und gemeinsame Bestimmungen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Organe des Vereines sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\" style=\"margin-left:40px;\">\n<li>&#8211; die Hauptversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; der Vereinsvorstand<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; die Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; das Schiedsgericht<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">S\u00e4mtliche Organe werden von der Hauptversammlung gew\u00e4hlt. Die Wahlleitung obliegt dem Obmann, welcher auch den Wahlmodus bestimmt. Jedes Mitglied kann nur in ein Organ gew\u00e4hlt werden. Die Wiederwahl von Funktion\u00e4ren ist gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jeder Funktion\u00e4r \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit prinzipiell ehrenamtlich aus. Wenn die Ehrenamtlichkeit unzumutbar erscheint, kann der Vorstand eine Aufwandsentsch\u00e4digung auf Zeit oder auf Dauer (bis auf Widerruf) beschlie\u00dfen. Der Ersatz notwendiger Spesen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Funktionsperiode dauert f\u00fcr jedes Organ bzw. jedem Funktion\u00e4r\/innen <strong>2 Jahre<\/strong> und erlischt durch Zeitablauf, Tod, <strong>R\u00fccktritt (schriftlich an den Obmann)<\/strong> oder Enthebung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jedes Organ bzw. jeder Funktion\u00e4r bleibt auch nach Ablauf der Funktionsperiode bis zur Wahl des neuen Organs im Amt. Gleiches gilt auch bei geschlossenem R\u00fccktritt des Organs.<br><strong>Ist ein Organ unvollz\u00e4hlig geworden, so ist ein w\u00e4hlbares Mitglied durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes in den Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a79 Die Hauptversammlung und ihr Aufgabenbereich<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die ordentliche Hauptversammlung finden alle <strong>2 (Zwei) Jahre<\/strong> am Sitz des Vereines statt. Eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes, der ordentlichen Hauptversammlung, auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer\/-innen oder auf begr\u00fcndeten schriftlichen Antrag von mindestes <strong>1\/3 der Mitglieder<\/strong> hin binnen vier Wochen einberufen zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einberufung der Hauptversammlung wird durch den Vorstand vorgenommen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung <strong>mindestes 10 Tage vorher<\/strong>. Die Jahreshauptversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestes <strong>1\/3 der Mitglieder anwesend<\/strong> sind oder nach <strong>15 Minuten Wartezeit<\/strong> ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Statuten\u00e4nderung oder Aufl\u00f6sung des Vereines ist eine Stimmenmehrheit von <strong>2\/3 der anwesenden<\/strong>, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<strong> Antr\u00e4ge<\/strong> an die Jahreshauptversammlung sind bis <strong>48 Stunden<\/strong> vor <strong>Versammlungsbeginn<\/strong> dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Wahlen werden in der Regel offen durchgef\u00fchrt, \u00fcber Antrag geheim, soweit die Jahreshauptversammlung auf Antrag des Obmannes nichts anders bestimmt. Die Jahreshauptversammlung leitet der Obmann oder bei dessen Verhinderung der Stellvertreter<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Hauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\" style=\"margin-left:40px;\">\n<li>&#8211; Bericht des Obmannes<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Bericht des Kassiers<\/li>\n\n\n\n<li><strong>&#8211; Entgegennahme der Berichte des Obmannes und des Kassiers<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes der Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Entlastung des Kassiers<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Entlastung des Vorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Wahl des Vereinsvorstandes<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Wahl der Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderung<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereines<\/li>\n\n\n\n<li><strong>&#8211; Die Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a710 Der Vereinsvorstand und sein Aufgabenbereich<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Vereinsvorstand ist das Leitungsorgan des Vereines.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Er besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\" style=\"margin-left:40px;\">\n<li>&#8211; Obmann<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Obmann Stellvertreter (h\u00f6chsten 2)<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Kassier<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Kassier Stellvertreter<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Schriftf\u00fchrer<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Schriftf\u00fchrerstellvertreter<\/li>\n\n\n\n<li>&#8211; Maximal 4 weiteren Mitgliedern (Beir\u00e4te)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dem Vereinsvorstand obliegt die F\u00fchrung des Vereines. Er wird von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von <strong>2 Jahren gew\u00e4hlt<\/strong> und ist jederzeit wieder w\u00e4hlbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein <strong>Vorstandsmitglied<\/strong> kann jederzeit <strong>schriftlich seinen R\u00fccktritt<\/strong> erkl\u00e4ren oder seines Amtes durch die Jahreshauptversammlung enthoben werden. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist dem Vorstand (schriftlich), im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Jahreshauptversammlung zu richten.<br>W\u00e4hrend einer Amtsperiode k\u00f6nnen Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes zur befristeten T\u00e4tigkeit in den Vorstand delegiert werden.<br>Der Vereinsvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn all seine Mitglieder schriftlich oder m\u00fcndlich eingeladen wurden und mindestes 1\/3 der Stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Jedes Vorstandsmitglied ist nur einmal stimmberechtigt. Die beratenden Organe sind durch den Vorstand zu ernennen. Jedes Mitglied des Vorstandes ist diesem und der Vereinsvorstand der Jahreshauptversammlung gegen\u00fcber verantwortlich. Beschl\u00fcsse des Vereinsvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Obmann oder der den Vorsitz f\u00fchrenden Obmann Stellvertreter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr den Ausschluss eines Vereinsmitglieds ist eine 2\/3Mehrheit erforderlich.<br>Der Vorstand ist erm\u00e4chtig, mit Stimmenmehrheit einen Pr\u00e4sidenten zu w\u00e4hlen, sofern dies den sportlichen und finanziellen Interessen des Vereines dient. <strong>Dem Pr\u00e4sident kommt Sitz und Stimme im Vorstand zu.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Vorstandssitzungen sind einzuberufen, wenn dies der Obmann verlangt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vereinsvorstand hat jederzeit das Recht, den Ausschuss oder alle Mitglieder zu einer Versammlung einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>T\u00e4tigkeit des Vorstandes:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese sind in erster Linie darauf ausgerichtet, den Gesch\u00e4ftsbetrieb des Vereines im Sinne des Vereinszweckes abzuwickeln und die Voraussetzungen f\u00fcr die Sportaus\u00fcbung der Mitglieder zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha;margin-left:40px;\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Leitung des Vereines, diese umfasst alle Aufgaben, die nicht durch die Statuen einen Vereinsorgan zugewiesen sind<\/li>\n\n\n\n<li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl eines Pr\u00e4sidenten<\/li>\n\n\n\n<li>Zusammensetzung von Delegationen<\/li>\n\n\n\n<li>Abschluss von Wettkampfvertr\u00e4gen<\/li>\n\n\n\n<li>Festlegung der Tagesordnung der Hauptversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Herausgabe von m\u00fcndlichen oder schriftlichen Informationen an die Mitglieder<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung des Mitgliedsbetrages (siehe $3c)<\/li>\n\n\n\n<li>Vorschlag der Ehrenmitgliedschaft an die Hauptversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Regelung der sportlichen Bet\u00e4tigung bei anderen Vereinen<\/li>\n\n\n\n<li>Einberufung der Hauptversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Aufl\u00f6sung des Zweigvereines<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Abhaltung von Sitzungen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a711 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Pr\u00e4sident<\/strong> (falls gew\u00e4hlt)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Er stellt den Kontakt zu F\u00f6rderern und Freunden der Sportunion Bergheim her.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Obmann<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Obmann ist der h\u00f6chste Vereinsfunktion\u00e4r. Im obliegt die Vertretung des Vereines nach au\u00dfen, er f\u00fchrt den Vorsitz in allen Versammlungen und unterfertigt alle Schriftst\u00fccke und Vereinbarungen, welche f\u00fcr den Verein rechtsverbindlich sein sollen.<br>Der Obmann ist berechtigt, unaufschiebbare Entscheidungen, die in den Aufgabenkreis eines anderen Vorstandsmitgliedes geh\u00f6ren, selbst zu treffen. Diese Entscheidungen sind dem zust\u00e4ndigen Vorstandsmitglied umgehend zur Kenntnis zu bringen.<br>Im Fall seiner Abwesenheit bzw. Verhinderung wird der Obmann von seinem Stellvertreter vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Zweigverein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zweigverein ist ein selbst\u00e4ndiger Verein, der in einem bestimmten Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zum Hauptverein steht. Das Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis ist aber insofern begrenzt, als der Zweigverein seine Selbst\u00e4ndigkeit, die sich zum Beispiel in eigenen Versammlungen, in selbst\u00e4ndiger Bestimmung der Organe und finanzieller Selbstst\u00e4ndigkeit \u00e4u\u00dfert, nicht verlieren darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zweigverein muss einmal im Jahr (Jahresende) dem Hauptvorstand der SU Bergheim einen Rechenschaftsbericht \u00fcber Finanzen und dem Sportbetrieb schriftlich mitteilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kassier<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Er f\u00fchrt \u00fcber die finanzielle Gebarung des Vereines, ausgenommen der Sektionen, Buch. Er betreibt den Eingang der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und sonstiger offener Forderungen des Vereines und \u00fcberwacht die Statutenm\u00e4\u00dfige Verwendung der Mittel und der <strong>\u00f6ffentlichen F\u00f6rderungen<\/strong>. Dem Vereinsvorstand hat der Kassier bei jeder Sitzung einen \u00dcberblick \u00fcber den Stand der Vereinsmittel zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Schriftf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Er besorgt den laufenden Schriftverkehr. Er verwahrt das Archiv und f\u00fchrt die Protokolle der Vorstandssitzung und der Jahreshauptversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Zeichnungsberechtigte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden, sind vom Obmann und dem vom Schriftf\u00fchrer, sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen, vom Obmann und vom Kassier gemeinsam zu unterfertigen. Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Obmannes, des Schriftf\u00fchrer und des Kassiers ihre jeweiligen Stellvertreter.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a712 Die Rechnungspr\u00fcfer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von <strong>2 Jahren<\/strong> gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Sie pr\u00fcfen mindestens einmal im Jahr die finanzielle Gebarung des Vereins an Hand der B\u00fccher und Belege. Das Pr\u00fcfungsergebnis ist jeweils schriftlich niederzulegen. \u00dcber die Ergebnisse haben die Rechnungspr\u00fcfer bei der ordentlichen Hauptversammlung Bericht zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a713 Das Schiedsgericht<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheiden das Schiedsgericht. Dieses setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von sieben Tagen dem Vorstand 2 Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Diese w\u00e4hlen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden des Schiedsgerichtes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Schiedsgericht f\u00e4llt eine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig. Bei Streitigkeiten zwischen Vorstandsmitgliedern in Vereinsangelegenheiten entscheidet anstelle des Schiedsgerichtes die Hauptversammlung vereinsintern endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a714 Die Aufl\u00f6sung des Vereines<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aufl\u00f6sung des Vereines erfolgt \u00fcber den Antrag und Beschluss der Hauptversammlung. Im Aufl\u00f6sungsbeschluss ist eine 4\/5 Mehrheit erforderlich. Im Falle der Aufl\u00f6sung ist das bewegliche und unbewegliche Verm\u00f6gen des Zweigvereines dem Hauptverein (SU Bergheim) f\u00fcr Sportliche Zwecke zur Verf\u00fcgung zu stellen. Bei Nichtzustandekommen eines Nachfolgevereines f\u00e4llt dieses nach einer Frist von 2 Jahren der Gemeinde Bergheim zu, die dieses f\u00fcr Gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ausgenommen davon sind alle beweglichen und unbeweglichen Verm\u00f6genswerte, die auf anderen als den vereinseigenen Grundst\u00fccken errichtet und geschaffen wurden. Die rechtm\u00e4\u00dfige Ausfertigung allf\u00e4lliger Urkunden hier\u00fcber hat durch den letzten im Amt befindlichen Obmann zu erfolgen. Im Fall der Aufl\u00f6sung des Zweigvereines f\u00e4llt das gesamte bewegliche und unbewegliche Verm\u00f6gen der Sportunion Bergheim zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vereinsvorstand beh\u00e4lt sich das Recht vor, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, fall der Verdacht besteht, das sich Mitglieder des aufgel\u00f6sten Zweigvereines, ungerechtfertigterweise pers\u00f6nlich bereichert haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bergheim, 30 November 2001<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Zweigvereines Sportunion Bergheim \u2013 TennisStand 30.11.2001 \u00a71 Name und Sitz des Vereines Der Verein f\u00fchrt den Namen: UTC \u2013 Bergheim und hat den Sitz in: 5101 Bergheim, Iselstrasse 14 die Vereinsfarben sind: blau \u2013 wei\u00dfEr geh\u00f6rt der \u00d6sterreichischen Sportunion, Landesverband Salzburg, und diese geh\u00f6rt dem Verband der \u201e\u00d6sterreichischen Sportunion\u201c mit Sitz in Wien an. 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